Wer kann Mitglied werden?
Ordentliche Mitglieder können sein
- jeder niedersächsische Realverband, der zugleich Mitglied in einem Kreisverband des Landvolks Niedersachsen ist.
- Voraussetzung für den Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft durch einen Realverband ist eine gleichzeitige Mitgliedschaft in seinem örtlich zuständigen Kreisverband des Landvolk Niedersachsen (Doppelmitgliedschaft).
- Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e. V. und dessen Kreisverbände
- Jedes Mitglied hat das Recht, an den Veranstaltungen des Verbandes teilzunehmen.
- Jedes ordentliche Mitglied hat ein Antrags- und Stimmrecht und übt dieses nach Maßgabe der Satzung aus. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme.
Außerordentliche Mitglieder können sein:
- Kommunen, die die Aufsicht über Realverbände führen.
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