Vermögensschaden-Haftpflicht und D&O Versicherung für Realverbände
(Stand: März 2026)
Art der Versicherung:
Vermögensschaden-Haftpflicht und D & O-Versicherung für Realverbände
Versicherungsnehmer:
Vereinigung niedersächsischer Realverbände e.V.
Versicherte Personen:
Realverbände sowie deren Organe (Vorstand) und Mitarbeiter
Der Realverband muss über den Versicherungsnehmer (Vereinigung niedersächsischer Realverbände e.V.) als versicherte Person dem Versicherten gemeldet sein.
Was ist versichert:
Die Versicherung schützt vor echten Vermögensschäden.
(Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind noch sich aus solchen Schäden herleiten). Geschützt wird fahrlässiges Fehlverhalten.
Versicherungssumme:
Vermögensschaden-Haftpflicht
500.000 € je Versicherungsfall, maximal für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres: 1.000.000 €.
D & O-Versicherung
50.000 € für Vermögensschäden je Versicherungsfall, höchstens 1.000.000 € je Versicherungsjahr.
Selbstbeteiligung:
Keine Selbstbeteiligung
Laufzeit:
Ein Jahr (ohne schriftliche Kündigung verlängern sich die Verträge jeweils um ein Jahr).
Versicherungsbeginn jeweils zum 01.03. oder zum 01.09. eines Jahres.
Prämie für den Realverband:
25,00 € (Steuern incl.)
Rechnungsstellung erfolgt über die Vereinigung niedersächsischer Realverbände e.V.
Der Versicherungsschutz gilt gegenüber:
Durch das Versicherungspaket werden Dritt- und Eigenschäden der Realverbände versichert. Darüber hinaus versichert sind Drittschäden von Organen und Mitarbeitern für den Fall, dass sie wegen eines Verstoßes von einem Dritten haftpflichtig gemacht werden und dieser Verstoß bei der Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeit begangen wurde.
Schadensmeldung:
Der Schaden muss unverzüglich nach Bekanntwerden formlos der Vereinigung niedersächsischer Realverbände e.V. gemeldet werden.
Bitte teilen Sie uns im Rahmen der Schadensmeldung die zu erwartende Schadenshöhe und die Historie des Schadensfalls incl. der Angabe der Beteiligten mit.
Die Vereinigung niedersächsischer Realverbände e.V. gibt die Meldung nach Eingang der Unterlagen an den Versicherten weiter.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung (AVB) der R + V-Versicherung sowie die Besonderen Vereinbarungen/Zusatzvereinbarungen und Risikobeschreibungen für Vereine/Verbände/Kammer/Stiftungen.