Vorteile einer Mitgliedschaft
Wir vertreten die rechtlichen und politischen Interessen unserer Mitglieder im Geltungsbereich des Realverbandsgesetzes. Im Jahr 2025 haben wir beispielsweise die Umsatzsteuerbefreiung für Wege und Gräben der Realverbände beim niedersächsischen Finanzministerium durchgesetzt.
Wir beraten unsere Mitglieder rechtlich in ihren Angelegenheiten betreffend das Realverbandsgesetz und veranstalten mindestens einmal im Jahr eine Fortbildung zu diesem und anderen Themen. Auf den Fortbildungsveranstaltungen und der Mitgliederversammlung besteht immer die Möglichkeit für die Mitglieder, ihre rechtlichen Probleme anzusprechen und sich mit den Dozent*innen und den anderen Mitgliedern auszutauschen.
Vorteil der Doppelmitgliedschaft unserer Mitglieder in unserer Vereinigung und in einem Kreisverband des Landvolkes Niedersachsen ist, dass unsere Mitglieder auch in anderen Bereichen und Rechtsgebieten wie z.B. Steuerrecht oder Leitungsrecht eine Beratung durch die Mitarbeitenden der Kreisverbände erfahren.
Wer kann Mitglied werden?
Ordentliche Mitglieder können sein
- jeder niedersächsische Realverband, der zugleich Mitglied in einem Kreisverband des Landvolks Niedersachsen ist.
- Voraussetzung für den Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft durch einen Realverband ist eine gleichzeitige Mitgliedschaft in seinem örtlich zuständigen Kreisverband des Landvolk Niedersachsen (Doppelmitgliedschaft).
- Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e. V. und dessen Kreisverbände
- Jedes Mitglied hat das Recht, an den Veranstaltungen des Verbandes teilzunehmen.
- Jedes ordentliche Mitglied hat ein Antrags- und Stimmrecht und übt dieses nach Maßgabe der Satzung aus. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme.
Außerordentliche Mitglieder können sein:
- Kommunen, die die Aufsicht über Realverbände führen.
Kosten der Beratung
Der Mitgliedsbeitrag der Vereinigung niedersächsischer Realverbände von EUR 60,00 im Jahr deckt eine erste rechtliche Beratung im Bereich des Realverbandsgesetzes ab. Folgeberatungen oder Beratungen, die über eine erste Beratung hinausgehen wie z.B. Satzungsprüfungen oder – entwürfe, Entwürfe von Bescheiden oder Schreiben werden von uns nach unserer Gebührenordnung abgerechnet. Die Kosten einer individuellen Beratung, die über eine Erstberatung hinausgehen, belaufen sich auf EUR 80,00 pro Stunde.