Realverbänden eine Stimme geben
Aus: Land&Forst 28/2026
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Körperschaft Sie verwalten Wege, Wald und gemeinschaftliches Vermögen – und tragen viel Verantwortung. Warum die Arbeit in den Vorständen der Realverbände immer anspruchsvoller wird und eine starke Interessenvertretung wichtig ist.
Ob Wege- und Leitungsrechte, Versammlungen oder Beitragsfragen: Realverbandsvorstände erfüllen vielfältige und zunehmend anspruchsvolle Aufgaben. Der Beratungsbedarf ist groß.
„Rücksicht macht Wege breit“
„Rücksicht macht Wege breit“ – eine tolle Aktivität. Da im Landkreis Göttingen ein Großteil der Radwege auf Wirtschaftswegen liegt, ist ein gutes Miteinander für uns alle wichtig.
Unsere Feldmarkgenossenschaften und private Wegeeigentümer haben auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit kostenlose Schilder für landwirtschaftliche Wege zu bestellen.
Die wetterfesten Schilder im A3-Format können von allen Wegeeigentümern im Landkreis Göttingen kostenlos und formlos in den Landvolk Kreisverbänden Göttingen und Northeim-Osterode bestellt werden.
- Landvolk Göttingen: 0551-78904-50, E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Landvolk Northeim Osterode: 05561-92590-0, E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Die Schilder werden dann durch das Landvolk als Sammerbestellung weiter an den Landkreis gegeben und nach Lieferung an das Landvolk dort abgeholt und eigenständig an geeigneten Stellen aufgehängt.
Das gemeinsame Anschreiben der Landvolkverbände und des Landkreis finden Sie hier
Was ist ein Realverband?
Ein Realverband ist ein zusammenarbeitender Zusammenschluss von Grundstückseigentümern, der dazu dient, Grundbesitz gemeinschaftlich zu verwalten, zu bewirtschaften oder zu unterhalten – zum Beispiel Wirtschaftswege, Gewässer oder Wälder.
Realverbände sind Körperschaften öffentlichen Rechts.
Man unterscheidet grundsätzlich zwei Arten von Realverbänden:
- Unterhaltungsverbände, die etwa Feldwege und Gräben pflegen und instand halten, damit land- und forstwirtschaftliche Flächen erreichbar bleiben.
- Bewirtschaftungsverbände, die gemeinschaftlich Flächen wie Wälder, Sand- oder Kiesabbauflächen wirtschaftlich nutzen.
Ein Realverband wird von einem Vorstand geleitet, der von der Mitgliederversammlung gewählt wird. Diese Versammlung entscheidet über Aufgaben, Kosten, Beiträge und die Nutzung oder Unterhaltung des gemeinsamen Eigentums. Die Mitgliedsrechte und Beiträge hängen meist von der Größe der eigenen Flächen ab.
Realverbände haben eine lange Tradition und bieten auch heute eine praktische Möglichkeit, wichtige Infrastruktur wie Wege oder gemeinsame Waldflächen selbst zu verwalten, besonders dort, wo Kommunen diese Aufgaben nicht leisten können oder wollen.
Vorteile einer Mitgliedschaft
Wir vertreten die rechtlichen und politischen Interessen unserer Mitglieder im Geltungsbereich des Realverbandsgesetzes. Im Jahr 2025 haben wir beispielsweise die Umsatzsteuerbefreiung für Wege und Gräben der Realverbände beim niedersächsischen Finanzministerium durchgesetzt.
Wir beraten unsere Mitglieder rechtlich in ihren Angelegenheiten betreffend das Realverbandsgesetz und veranstalten mindestens einmal im Jahr eine Fortbildung zu diesem und anderen Themen. Auf den Fortbildungsveranstaltungen und der Mitgliederversammlung besteht immer die Möglichkeit für die Mitglieder, ihre rechtlichen Probleme anzusprechen und sich mit den Dozent*innen und den anderen Mitgliedern auszutauschen.
Vorteil der Doppelmitgliedschaft unserer Mitglieder in unserer Vereinigung und in einem Kreisverband des Landvolkes Niedersachsen ist, dass unsere Mitglieder auch in anderen Bereichen und Rechtsgebieten wie z.B. Steuerrecht oder Leitungsrecht eine Beratung durch die Mitarbeitenden der Kreisverbände erfahren.
Wer kann Mitglied werden?
Ordentliche Mitglieder können sein
- jeder niedersächsische Realverband, der zugleich Mitglied in einem Kreisverband des Landvolks Niedersachsen ist.
- Voraussetzung für den Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft durch einen Realverband ist eine gleichzeitige Mitgliedschaft in seinem örtlich zuständigen Kreisverband des Landvolk Niedersachsen (Doppelmitgliedschaft).
- Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e. V. und dessen Kreisverbände
- Jedes Mitglied hat das Recht, an den Veranstaltungen des Verbandes teilzunehmen.
- Jedes ordentliche Mitglied hat ein Antrags- und Stimmrecht und übt dieses nach Maßgabe der Satzung aus. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme.
Außerordentliche Mitglieder können sein:
- Kommunen, die die Aufsicht über Realverbände führen.
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